Du willst als Bürgergeld-Empfänger in eine neue Wohnung ziehen? Das Jobcenter ist dein Ansprechpartner für Wohnen und Umzug. Es kann die Kosten für den Umzug übernehmen, wenn du gute Gründe hast und rechtzeitig einen Antrag stellst.
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Das Wichtigste auf einen Blick:
Als Empfänger von Bürgergeld vom Jobcenter hast du grundsätzlich das gleiche Recht wie jeder andere, in eine andere Wohnung umzuziehen - niemand darf dir das verbieten. Allerdings solltest du dich beim Thema Wohnen und Umzug an bestimmte Vorgaben halten, da Nichtbeachtung zu Leistungskürzungen führen kann. Folgende Punkte sind zu beachten:
Die Zustimmung zum Umzug hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und die genauen Abläufe variieren je nach Jobcenter. Um weitere Informationen zu erhalten und die zuständigen Ansprechpartner zu erfahren, empfiehlt es sich, zunächst mit deinem derzeitigen Jobcenter Kontakt aufzunehmen. Wenn du in eine andere Stadt umziehst, wird ein anderes Jobcenter deine Anlaufstelle sein. Deshalb ist es entscheidend, deinen Umzug rechtzeitig deinem aktuellen Jobcenter mitzuteilen. Dort wirst du darüber informiert, welches Jobcenter künftig für dich zuständig sein wird und welche Schritte du anschließend unternehmen musst.
Wenn das Jobcenter nicht informiert wird, besteht das Risiko, dass mögliche Mehrkosten nicht übernommen werden und du einen Teil der potenziell höheren Miete aus deinem Regelsatz selbst zahlen musst.
Darüber hinaus verlierst du bei einem Umzug ohne Genehmigung vom Jobcenter den Anspruch auf finanzielle Unterstützung in folgender Weise:
Nicht in allen Fällen, aber mit diesen Gründen hast du zumindest gute Chancen auf einen Zuschuss vom Amt:
Das Jobcenter kann unter bestimmten Bedingungen verschiedene Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug übernehmen. Hier sind einige Posten, die möglicherweise bezahlt werden:
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Übernahme der Umzugskosten von den individuellen Umständen und den Richtlinien des Jobcenters abhängt. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen und die spezifischen Bedingungen und erforderlichen Nachweise für die Übernahme der Kosten zu klären.
Als Empfänger von Leistungen von Bürgergeld hast du Anspruch auf eine einmalige Erstausstattung für deine Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte. Dazu gehören unter anderem:
Die Voraussetzung ist, dass du diese Gegenstände entweder nicht besitzt oder sie nicht mehr nutzbar sind – rein ästhetische Gründe reichen nicht aus.
Falls es in deiner neuen Wohnung gemeinschaftlich genutzte Geräte gibt, wie zum Beispiel eine Waschmaschine im Keller, wird das Jobcenter dich auffordern, diese zu nutzen.
Die genauen Kosten, die übernommen werden, müssen mit deinem Sachbearbeiter vereinbart werden.
Anstatt Bargeld werden oft Gutscheine für Möbelhäuser und Sozialkaufhäuser ausgestellt. Das Jobcenter wird auch die Anschaffung von gebrauchten Gegenständen im vertretbaren Rahmen unterstützen.
Für bestimmte Ausgaben musst du Kostenvoranschläge einreichen (z.B. Umzugsunternehmen, Transporter). Andere Kosten werden als Pauschalen gezahlt (z.B. Verpflegung der Umzugshelfer, Renovierungskosten).
Die Höhe der Pauschalen variiert auch je nach Größe der Wohnung und es gibt regionale Unterschiede.
Die Pauschale für Umzugshelfer liegt beispielsweise zwischen 15 und 60 Euro pro Person. Ein üblicher Wert sind in der Regel jeweils 25 Euro für maximal vier Personen.
Falls die gezahlte Pauschale nicht ausreicht, zum Beispiel wenn größere Renovierungsarbeiten erforderlich sind, kannst du versuchen, mit fundierten Argumenten einen höheren Betrag zu beantragen.
Maximal werden Kosten in Höhe von 4.600 Euro für den gesamten Umzug erstattet – für Umzüge ins Ausland beträgt die Höchstgrenze 5.500 Euro. Diese Summen sind jedoch eher die Ausnahme. Realistisch sind Beträge zwischen 400 und 1.600 Euro.
Die Angemessenheit von Miete und Nebenkosten für eine Wohnung ist ein wichtiger Faktor, der vom Jobcenter berücksichtigt wird. Die Kosten dürfen nicht übermäßig hoch sein. Die Festlegung dessen, was als angemessen gilt, erfolgt anhand der Anzahl der Personen im Haushalt. Das Jobcenter legt auf Basis der örtlichen Mietpreise Mietkostengrenzen für Ein-, Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte fest.
Die Größe der Wohnung spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Beispielsweise gelten für zwei Personen bis zu 60 m² als angemessen, wobei für jede weitere Person 15 m² hinzugerechnet werden.
In der Praxis orientiert sich das Jobcenter jedoch in der Regel primär an der Miethöhe. Solange die Miete im Rahmen der festgelegten Grenzen liegt, wird die Wohnung in der Regel auch dann akzeptiert, wenn sie etwas größer ist.
Folgende Umzugsgründe werden normalerweise vom Jobcenter abgelehnt:
Letztendlich liegt die Entscheidung darüber, ob ein Umzug als notwendig eingestuft wird oder nicht, im Ermessen deines Sachbearbeiters.
Es ist dennoch empfehlenswert, einfach nachzufragen, selbst wenn keiner der angegebenen Gründe zu 100 Prozent zutrifft.
Wenn die neue Wohnung günstiger ist als deine bisherige, hast du bereits einen guten Vorteil auf deiner Seite.
Vor Unterschrift des Mietvertrags müssen Bürgergeld-Empfänger das Jobcenter kontaktieren, um die Übernahme der Umzugskosten zu beantragen!
Damit das Jobcenter über die Umzugskostenhilfe entscheiden kann, benötigen sie folgende Informationen von dir, idealerweise mit entsprechenden Nachweisen:
Es empfiehlt sich, diese Informationen vor der Antragstellung beim Jobcenter zu sammeln, um eine schnellere Bearbeitung zu gewährleisten.
Das Jobcenter stellt dir entsprechende Formulare für den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten zur Verfügung. Dein zuständiger Sachbearbeiter kann dir auch mitteilen, ob ein formloser Antrag ausreichend ist. Teilweise stehen die Formulare auch zum Download auf den Internetseiten der Jobcenter zur Verfügung.
In der Regel erstatten die Jobcenter die Kosten für Wohnen und Umzug bis zu einer bestimmten Höhe oder setzen Pauschalbeträge an. Dennoch müsst du die tatsächlichen Kosten nachweisen können.
Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass jede Situation individuell ist und die genauen Richtlinien von Jobcenter zu Jobcenter variieren können. Dennoch solltest du dich nicht scheuen, den Kontakt zu deinem Jobcenter aufzunehmen und dich über die konkreten Bedingungen zu informieren.
Ein Umzug kann eine große Veränderung und Herausforderung sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und Kommunikation mit dem Jobcenter kannst du finanzielle Unterstützung erhalten, die dir dabei hilft, den Prozess zu erleichtern. Vergiss nicht, die erforderlichen Nachweise und Informationen bereitzustellen, um deine Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deinem Umzug und hoffen, dass dieser Blogbeitrag dir dabei geholfen hat, einen guten Start in dein neues Zuhause zu finden. Denke daran, dass Veränderungen manchmal eine Herausforderung sein können, aber sie bieten auch die Möglichkeit für neue Chancen und ein frisches Kapitel in deinem Leben. Transporo kann dir beim Umzug behilflich sein, melde dich bei uns! Viel Glück!